Die „Dienstvereinbarung zur Einführung und Fortführung der flexiblen Wohnraum-und Telearbeit“ regelt die Möglichkeit, im Home Office (Homeoffice) zu arbeiten. In diesem Beitrag wird der Begriff „Home Office“ synonym zur „flexiblen Wohnraum-und Telearbeit“ genutzt. Reisemittel gibt es für Home Office nicht.

Die wichtigsten Rahmendaten in Kürze #

Im Moment gelten im Rahmen der Dienstvereinbarung folgende Rahmendaten:

  • Es dürfen bis zu 8 Tage pro Monat im Home Office gearbeitet werden.
  • Home Office kann ab einer Aufenthaltsdauer von 6 Monaten an der ALP beantragt werden. Dazu ist ein Bewilligungsantrag nötig.
  • Die konkreten Home Office Tage werden durch ein Formular bei der vorgesetzten Stelle beantragt.
  • Die maximale Arbeitszeit im Home Office beträgt 8 Stunden.
  • Home Office Zeiten müssen innerhalb von 60 Tagen in BayZEIT als Buchungskorrektur nachgetragen werden.

Für wen kommt Home Office in Frage? #

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Bewilligungsantrag #

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Einen Home Office Antrag stellen: Home Office Tage beantragen #

Die konkreten Tage, in denen im Home Office gearbeitet werden soll, können über ein Formular bei der vorgesetzten Stelle beantragt werden.

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