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Die „Dienstvereinbarung zur Einführung und Fortführung der flexiblen Wohnraum-und Telearbeit“ regelt die Möglichkeit, im Home Office (Homeoffice) zu arbeiten. In diesem Beitrag wird der Begriff „Home Office“ synonym zur „flexiblen Wohnraum-und Telearbeit“ genutzt. Reisemittel gibt es für Home Office nicht.
Die wichtigsten Rahmendaten in Kürze #
Im Moment gelten im Rahmen der Dienstvereinbarung folgende Rahmendaten:
- Es dürfen bis zu 8 Tage pro Monat im Home Office gearbeitet werden.
- Home Office kann ab einer Aufenthaltsdauer von 6 Monaten an der ALP beantragt werden. Dazu ist ein Bewilligungsantrag nötig.
- Die konkreten Home Office Tage werden durch ein Formular bei der vorgesetzten Stelle beantragt.
- Die maximale Arbeitszeit im Home Office beträgt 8 Stunden.
- Home Office Zeiten müssen innerhalb von 60 Tagen in BayZEIT als Buchungskorrektur nachgetragen werden.
Für wen kommt Home Office in Frage? #
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Bewilligungsantrag #
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Einen Home Office Antrag stellen: Home Office Tage beantragen #
Die konkreten Tage, in denen im Home Office gearbeitet werden soll, können über ein Formular bei der vorgesetzten Stelle beantragt werden.
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